Barrierefreiheitserklärung

Einleitung

Wir legen großen Wert auf die Zugänglichkeit unserer Website für alle Nutzer*innen. Die Website https://www.trend-moebelmarkt.de wird auf Basis des eingesetzten Content-Management-Systems WordPress betrieben und orientiert sich an den Grundsätzen der barrierearmen Gestaltung.

Ziel ist es, die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) umzusetzen und damit die Vorgaben der Europäischen Richtlinie über Barrierefreiheit (European Accessibility Act, EAA) zu erfüllen. Die Barrierefreiheit unserer Website wird fortlaufend überprüft und verbessert.

Umsetzung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1

Unsere Website wurde nach bestem Bemühen gemäß den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Level AA gestaltet.

Diese Standards helfen, Barrieren für Menschen mit visuellen, auditiven, motorischen oder kognitiven Einschränkungen zu reduzieren und fördern zugleich bewährte Praktiken, die allen Nutzer*innen zugutekommen.

Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgt auf Grundlage automatisierter Prüfungen sowie ergänzender manueller Tests.

Umgesetzte Maßnahmen zur Barrierefreiheit


Unsere Website wurde im Rahmen der technischen und gestalterischen Möglichkeiten des eingesetzten WordPress-Systems barrierearm umgesetzt.

  • Semantische Struktur: Weitgehend korrekte HTML-Struktur mit inhaltlichen Abschnitten, Überschriften und Inhaltsbereichen, die grundsätzlich von Screenreadern interpretiert werden können.
  • Grundlegende Tastaturzugänglichkeit: Zentrale Navigationsbereiche, Links und interaktive Elemente sind grundsätzlich per Tastatur erreichbar und bedienbar.
  • Formularbeschriftungen (teilweise): Ein Großteil der Formularfelder verfügt über zugeordnete Beschriftungen bzw. zugängliche Namen zur besseren Identifizierbarkeit für assistive Technologien.
  • Zugängliche Namen für Links und Buttons (teilweise): Viele interaktive Bedienelemente (z. B. Links und Buttons) besitzen bereits einen maschinenlesbaren Namen, sodass sie von Screenreadern erfasst werden können.
  • ARIA-Basisverwendung: In einzelnen Bereichen werden ARIA-Rollen und -Attribute eingesetzt, um Zustände und Funktionen interaktiver Elemente für assistive Technologien kenntlich zu machen.
  • Textbasierte Inhalte grundsätzlich zugänglich: Fließtexte, Überschriften und inhaltliche Kernaussagen sind für Screenreader und andere Hilfstechnologien grundsätzlich auslesbar.

Weitere Maßnahmen zur Barrierefreiheit und laufende Prüfungen

Zur weiteren Verbesserung der Barrierefreiheit wurden im Rahmen einer automatisierten Prüfung Defizite identifiziert, die schrittweise behoben werden.

Dabei konzentrieren wir uns insbesondere auf folgende Punkte:

  • Verbesserung der Farbkontraste: Auf mehreren Seiten entsprechen Text-Hintergrund-Kontraste noch nicht den Anforderungen der WCAG 2.1 (Level AA). Dies betrifft u. a. Navigationselemente, Fließtexte und hervorgehobene Textbereiche. Die Kontrastverhältnisse werden sukzessive angepasst.
  • Zugängliche Namen für Links und Buttons: Einzelne Links ohne sichtbaren oder maschinenlesbaren Linktext sowie Buttons ohne zugänglichen Namen werden überarbeitet und eindeutig beschriftet.
  • Formularbeschriftungen vervollständigen: Formularfelder ohne korrekt zugeordneten zugänglichen Namen werden mit label-Elementen oder geeigneten ARIA-Attributen ergänzt.
  • Konsistente Überschriften-Hierarchie: Vereinzelte Sprünge in der Überschriftenreihenfolge werden korrigiert, um die logische Seitenstruktur für Screenreader zu verbessern.
  • Abgleich sichtbarer Bezeichnungen mit zugänglichen Namen: Fälle, in denen sichtbare Beschriftungen nicht Teil des zugänglichen Namens sind, werden vereinheitlicht, damit Screenreader dieselben Informationen erhalten wie sehende Nutzer*innen.
  • Überprüfung und Korrektur von ARIA-Attributen: Nicht unterstützte oder fehlerhafte ARIA-Werte werden entfernt oder durch valide Attribute ersetzt.
  • Überprüfung eingebetteter Medien: Eingebettete Videos werden dahingehend geprüft, ob automatische Wiedergaben, Steuerbarkeit sowie alternative Inhalte (z. B. Untertitel) barrierefrei umgesetzt sind.
  • Regelmäßige Re-Audits und manuelle Tests: Die Website wird weiterhin automatisiert geprüft; ergänzend werden manuelle Tests durchgeführt, um strukturelle, visuelle und inhaltliche Barrieren systematisch zu reduzieren.

Feedback und Kontakt

Wir arbeiten kontinuierlich daran, weitere Barrieren zu identifizieren und zeitnah zu beheben.

Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder uns Hinweise und Verbesserungsvorschläge geben möchten, teilen Sie uns bitte möglichst genau mit, auf welcher Seite bzw. in welchem Bereich Sie eine Einschränkung festgestellt haben und wie wir Sie erreichen können.

Sie können uns über das Kontaktformular auf unserer Website kontaktieren.

Stand dieser Erklärung: 20.01.2026

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